Bereits im Masterplan Mobilität von 2017 [1] hat sich die Stadt zum Ziel gesetzt, den Fußverkehr stärker zu fördern. Die Begründung dazu ist laut Masterplan ganz einfach (Zitat):
„Zu Fuß zu gehen ist die natürlichste und elementarste Art der Fortbewegung und sichert für viele Gruppen eine selbstständige Mobilität im Nahumfeld. Zufußgehen fördert die Gesundheit. Wer die aktive Bewegung in die Alltagsmobilität integriert, beugt Krankheiten vor und minimiert insbesondere das Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen.“
Zunehmende Konkurrenz durch unerlaubte Fremdnutzungen
Leider wird den Fußgänger*innen ihr Straßenraum zunehmend streitig gemacht, insbesondere von parkenden Autos, die obwohl der Platz in Kiel schon jetzt an seine Grenzen stößt, immer mehr werden. Ein Extrembeispiel dafür ist das Holsteiner Quartier in Gaarden. Dort gibt es laut Verwaltung 215 Parkplätze, im Viertel parken allerdings täglich rund 450 Autos [2]. Für Rollatoren, Rollstuhl und Kinderwagen ist hier kein Durchkommen mehr (siehe Bild unten). Ähnlich sieht es in vielen anderen Quartieren wie zum Beispiel dem Französischen-, dem Stinkviertel sowie im Südfriedhof aus. Aus unserer Sicht kann es so nicht weitergehen. Denn auch Kinder und Alte Leute müssen sich in der Stadt frei und unbehindert bewegen können.
Verwaltung soll Maßnahmen vorlegen
Deshalb haben wir beantrag [3], dass die Verwaltung konkrete Maßnahmen dazu vorlegt, wie sich die Situation für den Fußverkehr kurzfristig deutlich verbessern lässt. Geklärt werden sollen dazu die folgenden Punkte:
- In welchen Kieler Stadteilen und Quartieren sind Fußgänger*innen besonders häufig von Behinderungen betroffen?
- Welche Ursachen sind besonders häufig Grund einer Behinderung?
- Welche Maßnahmen werden bereits gegen die Behinderung des Fußverkehrs ergriffen und wie effektiv sind diese Maßnahmen?
- Welche Maßnahmen können und müssen ergriffen werden, um den Fußverkehr kurzfristig deutlich zu verbessern?
Zudem sollen Vorschläge zur konkreten Umsetzung der bereits über den Masterplans Mobilität beschlossenen Maßnahmen vorgelegt werden [1, 4]. Dazu gehören u. a.:
- Belange des Fußverkehrs nicht den Belangen Kfz-Verkehrs unterordnen
- Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung aller Akteure
- Systematische Fußverkehrsförderung durch Fußverkehrchecks
- Die Prüfung temporärer Umnutzungen
- Definierung und Umsetzung von Qualitätsstandards
- Bauliche Maßnahmen
Im Zuge aller Maßnahmen soll auch die permanente Aufgabe der Verbesserung der Barrierefreiheit stets mitberücksichtigt, mitbedacht und mit umgesetzt werden.
Die Ratsmehrheit aus SDP, Grünen und FDP ist sich offensichtlich noch nicht ganz einig, wie Sie mit dem Antrag umgehen wollen. Daher ist er jetzt erstmal in den Hauptausschuss überweisen worden. Allerdings haben wir das Thema zu den Haushaltberatungen im Dezember schon wieder auf die Tagesordnung gesetzt: Wir beantragen Mittel zur Schaffung einer Stelle eines/einer Fußgängerbeauftragten [5].
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Zitierte Quellen:
- MASTERPLAN MOBILITÄT KielRegion, 2017, Seite 31 ff., Kapitel 4.1.1 Fußverkehrsförderung: https://www.kielregion.de/fileadmin/user_upload/kielregion/documents/masterplan-mobilitaet/1701011_MASTERPLAN_MOBILITAET_KielRegion_FINAL.pdf
- ‚Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge sowie Behinderung des Fußverkehrs‘, Kleine Anfrage der Ratsfraktion Die FRAKTION, Drs. 0735/2020, 20.9.2020: https://ratsinfo.kiel.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24274
- ‚Verkehrsräume des Fußverkehrs besser schützen – Barrierefreiheit weiterhin verbessern‘, Antrag der Ratsfraktion Die FRAKTION, Drs. 0931/2020, 19.11.2020: https://ratsinfo.kiel.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24467
- Leitfaden Fußverkehrsförderung, MASTERPLAN MOBILITÄT KielRegion, 2017: https://www.kielregion.de/fileadmin/user_upload/kielregion/documents/masterplan-mobilitaet/Downloads_Mobilitaet/190308_Leitfaden_Fussverkehr_final_mit_Logo.pdf
- Schaffung der Stelle der*des Fußgängerbeauftragten, Antrag der Ratsfraktion Die FRAKTION, Drucksache 1025/2020, 26.11.2020: https://ratsinfo.kiel.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24561
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