Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer,
wie Sie wissen haben wir in Kiel einen akuten Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Dennoch möchte Ihre Verwaltung rund 270 Haushalte, die stellenweise seit mehr als 60 Jahren in Kiel leben, aus ihren Häusern drängen. Begründet wird dieses Vorhaben damit, dass die Bewohner angeblich illegal im Außenbereich der Stadt leben.
Dieses Vorgehen verwundert uns aus mehreren Gründen:
1. Die in Rede stehenden Häuser sind ursprünglich auf Betreiben der Stadt Kiel – sowie bezuschusst durch die Stadt Kiel – errichtet worden. Die Bewohner sollten dort so lange wohnen, bis sich die allgemeine Wohnungssituation „wieder stabilisiert hat“. Aufgrund des aktuellen Mangels an bezahlbarem Wohnraum kann zumindest in Frage gestellt werden, ob der Wohnungsmarkt derzeit wirklich stabil ist.
2. Im Jahr 1965 wurde die durch den Krieg verursachte Wohnungsnot in Kiel offiziell für beendet erklärt. Die Stadt Kiel erklärte das Wohnen in den Behelfsheimen daraufhin allerdings nicht als beendet und ordnete auch keine Beendigung des Wohnens im Außenbereich an. In den 1980er Jahren versuchte die Verwaltung, die Bewohner zum Auszug aus den Häusern zu bewegen und den Rückbau zu erwirken. Bei mindestens einer Familie entschied ein Gericht, dass die Frist zum Entzug der Wohnerlaubnis durch die Stadt bereits verjährt wäre. Für alle anderen Familien wurde eine Vereinbarung mit der Stadt geschlossen. In diesen Verträgen heißt es (Zitat §1 Abs.1):
„Die Wohnnutzung wird für die Zeitdauer der Nutzung durch die jetzigen Nutzer geduldet. Die Duldung ist nicht weiter übertragbar.“
Eine hiervon abweichende Befristung dieser Frist-Vereinbarung wurde in diesen Verträgen nicht verankert.
3. Die in den Häusern wohnenden Familien sind den von der Stadt ausgesprochenen Modernisierungsauflagen nachgekommen und haben dazu für Familien mit durchschnittlichem Einkommen nicht unerhebliche, finanzielle Mittel investiert.
4. Bei den Grundstücken handelt es sich um Eigentumsgrundstücke die sich im Besitz der Bewohner befinden.
5. Die Begründung der Stadt, dass die Häuser deshalb geräumt und zurück gebaut werden müssen, weil sie im Außenbereich der Stadt liegen ist deshalb höchst unverständlich, da sich in der noch weiter außen liegenden Nachbarschaft die vom Land Schleswig-Holstein geförderte Wohnsiedlung Maro Temm befindet. Diese scheint derzeit nicht von einer Räumung bedroht zu sein. Dieser Umstand ist mehr als erklärungsbedürftig.
Schwer nachvollziehbar erscheint uns auch, dass die Stadt mit den einzelnen Parteien unterschiedliche Verträge abgeschlossen hat. Angesichts des Gleichheitsgrundsatzes ist dies mindestens fragwürdig. Der aktuell von der Stadt vorgelegte Vertrag zur zeitlichen Begrenzung des Wohnens enthält zudem eine Formulierung, die wir als empörend empfinden. Dort maßt sich die Verwaltung tatsächlich an, das Grundgesetz einzuschränken (Zitat):
„Die mit dem Vollzug dieses Gesetzes beauftragten Personen sind berechtigt in Ausübung ihres Amtes Grundstücke und Anlagen einschließlich der Wohnungen zu betreten. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nach §13 GG wird insoweit eingeschränkt.“
Wir möchten Sie daher freundlichst bitten, sich unserer Sache erneut anzunehmen und sorgfältig zu überprüfen, ob die hier eingeleiteten Vorhaben und Maßnahmen sachlich begründet und sozial verträglich sind. Angesichts der aktuellen Spannungen auf dem Wohnungsmarkt wäre aus unserer Sicht zumindest darzulegen, wo und wie eine Bleibe für 270 Familien organisiert werden soll. Angesichts der Umstände halten wir es für aus menschlicher Sicht geboten, hier eine belastbare und vergleichbare Bleibeperspektive aufzuzeigen.
Ihrer Antwort blicken wir hoffnungsvoll entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Heinrich
Henrik Hagner
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